Melden Sie Ihren Anhänger bequem von zu Hause ab – ohne Termin, ohne Wartezeit, ohne Behördengang.
Komplett online – kein Behördengang nötig
Offizielle Abmeldebestätigung vom KBA
Nur 27,- EUR – alle Gebühren inklusive
Zulassungspflichtige Anhänger – ob Transportanhänger, Bootstrailer oder Pferdeanhänger – können online abgemeldet werden. Anhänger besitzen in der Regel nur ein hinteres Kennzeichen, daher ist nur ein Stempelplaketten-Code erforderlich. Viele Anhänger werden saisonal genutzt und besitzen ein Saisonkennzeichen. Auch diese können jederzeit online außer Betrieb gesetzt werden.
Anhänger haben in der Regel nur ein hinteres Kennzeichen – Sie benötigen daher nur einen Sicherheitscode vom Nummernschild.
Saisonkennzeichen? Die Abmeldung ist auch außerhalb der Saison möglich.
Für die Abmeldung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers.
Mit unserem Service können Sie Ihren Anhänger schnell und bequem online abmelden – ganz ohne Behördengang.

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bereitlegen
Zugang zum hinteren Nummernschild sicherstellen (für den dort verdeckten Sicherheitscode, Schritt 3)

Kennzeichen in das Formular eingeben
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) angeben
Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen und eingeben

Stempelplakette unter dem Landeswappen vorsichtig öffnen
3-stelligen Sicherheitscode ablesen und eingeben

Online-Gebühr bezahlen – 27,- EUR inkl. MwSt.
Anhänger wird offiziell stillgelegt
Abmeldebestätigung als PDF per E-Mail erhalten
Hinweis: Das Freilegen der Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Nummernschild entwertet diese Dokumente unwiderruflich. Bei erneuter Zulassung erhalten Sie neue Unterlagen.
Kein Warten, keine Termine. Formular ausfüllen und fertig.
Verschlüsselte Verbindung und sichere Zahlungsabwicklung über Stripe.
Ihr Fahrzeug wird offiziell beim KBA abgemeldet. Sie erhalten alle Dokumente.
Sollte die Abmeldung aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt werden können, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag.
In unserem Servicepreis sind sämtliche Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle und des Kraftfahrt-Bundesamts sowie unsere Dienstleistung bereits enthalten. Sie zahlen einmalig – ohne versteckte Kosten.
einmalig, inkl. 19% MwSt.
Überprüfung und ggf. Korrektur Ihrer Daten
Digitale Identifizierung und elektronische Signatur
Sichere Weiterleitung an das Kraftfahrt-Bundesamt
Alle behördlichen Verwaltungsgebühren inklusive
Abmeldebestätigung als PDF per E-Mail
Unterstützung bei Problemen oder fehlerhaften Angaben
Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres Anhängers und Zugang zum Kennzeichen. Geben Sie die Daten in unser Formular ein, bezahlen Sie die Gebühr von 27,- EUR und Ihr Anhänger wird offiziell beim KBA abgemeldet. Die Abmeldebestätigung erhalten Sie als PDF per E-Mail.
Unser Abmeldeservice kostet einmalig 27,- € inkl. MwSt. In diesem Preis sind alle Behördengebühren der Zulassungsstelle und des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bereits enthalten. Es fallen keine weiteren Kosten an.
Für die Abmeldung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und den Sicherheitscode des hinteren Kennzeichens. Da Anhänger nur ein Nummernschild besitzen, ist nur ein Stempelplaketten-Code erforderlich.
Die digitale Außerbetriebsetzung dauert in der Regel nur wenige Minuten. Sie erhalten die offizielle Abmeldebestätigung meist innerhalb einer Stunde per E-Mail als PDF.
Nein. Für die Online-Abmeldung ist kein Termin erforderlich. Sie können Ihren Anhänger jederzeit digital abmelden – auch abends oder am Wochenende.
Bei der Außerbetriebsetzung wird das Saisonkennzeichen endgültig abgemeldet. Eine erneute Saisonzulassung erfordert eine Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle. Die Abmeldung ist auch außerhalb der Saison jederzeit möglich.
Melden Sie Ihren Anhänger jetzt online ab – ohne Termin und ohne Gang zur Zulassungsstelle. Auch PKW, Wohnwagen, LKW und andere Fahrzeugtypen können über unseren Service abgemeldet werden. Eine Übersicht aller Zulassungsstellen finden Sie unter Zulassungsstellen.
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